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Valorisierung der österreichischen LKW-Maut/Road-Pricing ab 01.01.2011

MIt dem Bundesgesetzblatt Teil II vom 14.12.2010 tritt die 417. Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über die Festsetzung der Mauttarife (Mauttarifverordnung 2010) in Kraft.


EURO
Klassen

Tarifgruppe

2 Achsen
€/km

3 Achsen
€/km

4 und mehr Achsen
€/km


EEV+VI

A

0,146

0,2044

0,3066


iV+V

B

0,156

0,2184

0,3276

0-III

C

0,178

0,2492

0,3738

 

 

In den oben genannten Maustätzen ist die Valorisierung (Wertsicherung) gem.§9 abs. 1 BStMG mit 1,1% berücksichtigt.

 

Es ist deshalb unumgänglich, die Erhöhung dieser Kosten ab 01.01.2011 an Sie als unsere Auftraggeber weiter zu verrechnen.

 

 

Wir bitten um Ihr Verständnis und hoffen auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.